Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ des Bundesfamilienministeriums hat am 11. September 2026 ihren Abschlussbericht mit 56 Handlungsempfehlungen an Bundesministerin Karin Prien übergeben. Diese legte dem Bundeskabinett am 14. Oktober 2026 ein Eckpunktepapier vor. In diesem werden erste Maßnahmen formuliert, um die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission umzusetzen.
Gesetzliche Maßnahmen
Im Bereich der Gesetzgebung plant das Ministerium sich im Zuge der Beratung für den EU KIDS Act dafür einzusetzen, dass junge Menschen vor dem 13. Lebensjahr keinen Zugang zu sozialen Netzwerken haben, Anbietende entsprechender Dienste zu einer sicheren Gestaltung ihrer Angebote (safety-by-design) verpflichtet werden sowie Vorgaben aus den Leitlinien gemäß Artikel 28 Digital Services Act direkt im EU KIDS Act verankert werden.
Da die Bundesregierung erwartet, dass die Verhandlungen bis zum Beschluss des EU KIDS Act einige Zeit in Anspruch nehmen werden, soll auf nationaler Ebene eine Übergangslösung geschaffen werden. Demnach soll im Jugendschutzgesetz ein Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien von 13 Jahren aufgenommen werden. Für nachgewiesen kindgerechte Angebote soll es eine Ausnahme von dieser Regelung geben. Zwischen dem 13. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sollen Abstufung bei der Nutzung der Angebote vorgesehen werden.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) soll betont werden, dass sich dessen Handlungsauftrag auch auf die Teilhabe junger Menschen am digitalen Umfeld erstreckt. Die Förderung der Medienkompetenz von jungen Menschen sowie die diesbezügliche Unterstützung von Eltern im Rahmen der Familienbildung sollen daher neu in das Gesetz aufgenommen werden. Eltern sollen auch durch eine Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches dafür sensibilisiert werden, dass sie für die Personensorge ihrer Kinder auch im digitalen Umfeld verantwortlich sind.
Weitere Maßnahmen
Darüber hinaus möchte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass etwaige Bußgelder aus Verfahren der EU-Kommission gegenüber Anbietern digitaler Dienste direkt dem Schutz und der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zugutekommen können.
Eine bundesweite Kampagne zum Kinder- und Jugendmedienschutz ist geplant, mit der insbesondere Eltern von Kindern im Vorschulalter auf Gefahren digitaler Medien aufmerksam gemacht und ihnen Unterstützungsangebote nahegebracht werden sollen. Für Grundschulkinder soll ein altersgerechtes Angebot zur Förderung des Grundverständnisses von Künstlicher Intelligenz (sog. KI-Seepferdchen) ermöglicht werden. Um die Medienkompetenz von Kinder und Jugendlichen sowie Erwachsenen zu fördern, soll u.a. eine Datenbank die Vielzahl entsprechender Angebote und Materialien zugänglich machen. Auch sollen kindgerechte Online-Angebote ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Im Verantwortungsbereich des Bundesgesundheitsministeriums wurde bereits eine Förderrichtlinie zum Thema „Gesundheitliche Auswirkungen von Bildschirmmedien auf Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren und Möglichkeiten der Prävention negativer Folgen“ veröffentlicht sowie die Einführung neuer Früherkennungsuntersuchungen beschlossen. Bei den Untersuchungen von Kindern im Alter zwischen 9 und 10 Jahren wird nun auch der Medienkonsum thematisiert werden.
Damit Kinder und Jugendliche Vorfälle im digitalen Umfeld schneller gegenüber der Polizei melden können, sollen die Länder eine Kinder-Online-Wache einrichten. Zum Schutz vor Cybergrooming wollen das Bundesinnenministerium sowie das Bundeskriminalamt geeignete Maßnahmen ergreifen, darunter auch mögliche Scheinkindoperationen.
Mit der EUDI-Wallet stellt die Bundesregierung ab dem kommenden Jahr eine Möglichkeit der Altersverifikation zur Verfügung, um den Zugang zu altersgerechten Angeboten und Funktionalitäten ermöglichen zu können.
Um den Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt gemeinsam zu stärken und weiterzuentwickeln wird das Bundesfamilienministerium auch einen strukturierten Austausch mit den Ländern und Fachministerkonferenzen initiieren.