EU-Kommission: Kinderrechte müssen ernst genommen werden

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Das Special Panel für die Online-Sicherheit von Kindern hat heute seine Empfehlungen an die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen übergeben. In ihrem Bericht beleuchten die Expert*innen das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Vorzüge und Nachteile des digitalen Umfelds und schlagen einen Gestaltungsansatz vor, der sich an den Entwicklungsphasen junger Menschen orientiert. Entsprechend ist bereits die deutsche Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vorgegangen, welche vor knapp drei Wochen ihren Bericht an die Bundesregierung übergeben hat.

Das Special Panel empfiehlt der Europäischen Union unterschiedliche Grade an Zugängen zum digitalen Umfeld für junge Menschen, welche sich nach deren Alter richten sollen. Demnach sollen Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr ohne digitale Endgeräte aufwachsen. Kinder zwischen drei und 12 Jahren sollen zeitlich befristet unter elterlicher Kontrolle oder pädagogischer Anleitung Zugang zu altersgerechten Angeboten online erhalten. Junge Menschen im Alter von 13 bis 18 Jahren sollen zunehmend selbständig mit altersgerechten digitalen Angeboten umgehen dürfen. Für Angebote sozialer Medien wird ein EU-weites Mindestalter von 13 Jahren vorgeschlagen. Die Altersverifikation soll verhältnismäßig, sicher und effektiv gewährleistet werden. Anbieter sozialer Medien sollen zukünftig vor Zugang zum EU-Binnenmarkt nachweisen müssen, dass ihre Angebote sicher und altersangemessen für junge Menschen sind.

In diesem Zusammenhang empfehlen die Expert*innen auch ein verstärktes Engagement durch die zuständigen Behörden beim Monitoring der Anbieter und bei der Durchsetzung des Digital Services Act. Beschwerdemechanismen und Konsumentenrechte sollen befördert sowie die Hinweise von Kindern und Jugendlichen prioritär berücksichtigt werden. Im Kontext sexueller Grenzverletzungen online und der Verbreitung illegaler Inhalte fordern sie eine unverzügliche und dauerhafte Lösung. Weitere Forschung und Evaluationen sollen dazu beitragen Langzeitfolgen und Entwicklungen zu ermitteln.

Die Europäische Kommission wird den Bericht zur Kenntnis nehmen und plant bis zum Ende des Sommers einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Empfehlungen umgesetzt werden können. Dabei wird auf eine einheitliche Lösung gesetzt, welche den Mitgliedsstaaten gleichwohl eigene Handlungsspielräume eröffnen könnte.

Der vollständige Bericht des Special Panels kann hier zur Kenntnis genommen werden.


Torsten Krause, SDC