Kinder vor digitaler Gewalt schützen

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Die Bundesregierung erarbeitet aktuell ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Ziel ist es, Betroffenen die Durchsetzung bestehender Rechte zu erleichtern. Dafür werden vorhandene Regelungen ergänzt und teils neue Rechte zur Ermittlung und Sanktionierung von Tatpersonen eingeführt. So schlägt das Bundesjustizministerium bspw. die Möglichkeit von Auskunftsersuchen, der Sperrung von Nutzendenkonten oder auch die Ergänzung wirklichkeitsnaher Abbildungen vor.

Zu dem Gesetzentwurf gab es in den vergangenen Wochen die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Daran hat sich die Stiftung Digitale Chancen beteiligt. In der Stellungnahme wird die Initiative des Bundesjustizministeriums grundsätzlich begrüßt und darauf hingewiesen, dass aus kinderrechtlicher Perspektive die vorgesehenen Regelungen die spezifischen Bedarfe Minderjähriger noch nicht ausreichend berücksichtigen. Unter anderem weisen wir auf das Gebot der Datenminimierung im Kontext der geplanten Auskunftsersuchen hin und schlagen vor, sich einer vertrauenswürdigen Third-Party zu bedienen, statt die Dienstanbietenden zu verpflichten, alle Daten zu erheben und zu speichern. Im Kontext der beabsichtigten Möglichkeit zu Sperrung von Nutzendenkonten regen wir im Interesse einer kinderfreundlichen Justiz an, zu prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass die schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts betroffener Minderjähriger potenziell anderen Kriterien unterliegt als bei erwachsenen Personen. Auch die Aufnahme der wirklichkeitsnahen Abbildung in die einschlägigen Regelungen zur Kinder- bzw. Jugendpornografie des Strafrechts wird von der Stiftung unterstützt. Gleichwohl regen wir an die Ergänzung anderweitig in den Paragraphen vorzunehmen und verweisen erneut auf die Luxembourg Terminology Guidelines zur Verwendung alternativer Begriffe.

Die Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen kann hier eingesehen werden.


Torsten Krause, SDC