Mit dem Zug in eine souveräne und sichere Zukunft

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Der Zug, in den wir nächstes Jahr mit unserer sicher in der European Digital Identity Wallet aufbewahrten Fahrkarte einsteigen sollen, ist auf die Zukunft ausgerichtet. Dies ist eine der Erkenntnisse aus dem Europäischen Dialog über Internet-Governance – EuroDIG 2026. Die Konferenz war darauf ausgelegt, auf der Grundlage des WSIS+20-Überprüfungsprozesses und des 20-jährigen Jubiläums der Top-Level-Domain .eu einen Rückblick und einen Ausblick auf die Internet Governance zu geben. In ihrer Keynote würdigte Henna Virkunnen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, die Erfolgsgeschichte von EURID, der europäischen Registrierungsstelle für .eu, als deutliches Zeichen für Europas technologische Souveränität im globalen Internet. Damit eröffnete sie eine Diskussion über Souveränität als Begriff, die in der Sitzung zum Thema „Der europäische Ansatz zur digitalen Souveränität“ fortgesetzt wurde. Obwohl es kein einheitliches Verständnis des Begriffs Souveränität gibt und die Interpretationen von Unabhängigkeit bis hin zu Autonomie reichen, herrschte Einigkeit darüber, dass Abhängigkeiten grundsätzlich strategische Schwachstellen verursachen können, die zu Bedrohungen für unsere gemeinsamen demokratischen Werte führen. Europas Strategie zur Vermeidung und Überwindung solcher Abhängigkeiten sowie zur Erlangung von (mehr) digitaler Souveränität erfordert die europäische Zusammenarbeit zwischen vertrauenswürdigen Ländern als Gegengewicht zur Dominanz von Technologiegiganten und sogenannten Hyperscalern.

Als 2003 und 2005 der Weltgipfel zur Informationsgesellschaft in Genf und Tunis stattfand, sah die Welt noch anders aus, und die Hoffnungen waren groß, dass das Internet den Weg zu Demokratie und Chancengleichheit auf der ganzen Welt ebnen könnte. Der 2025 durchgeführte Überprüfungsprozess zog Bilanz über die Fortschritte bei der Umsetzung der WSIS-Aktionslinien und gipfelte im WSIS+20-Ergebnisdokument (Resolution A/RES/80/173 der Generalversammlung der Vereinten Nationen), das im Dezember 2025 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommen wurde. Damit erteilte die UN-Generalversammlung dem globalen Internet Governance Forum (IGF) ein dauerhaftes Mandat, was sowohl eine Anerkennung als auch eine Verpflichtung für das IGF und folglich auch für nationale und regionale Initiativen wie den Europäischen Dialog über Internet-Governance – EuroDIG – darstellt. Die Umsetzung der Ergebnisse der WSIS+20-Überprüfung wurde daher in zwei Sitzungen erörtert, wobei die Notwendigkeit der weiter fortgesetzten Zusammenarbeit betont wurde.

Auch die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) wurde beim EuroDIG 2026 als potenzieller Schlüssel zu mehr digitaler Souveränität diskutiert, wobei deutliche Anstrengungen erforderlich sind, um eine breite Akzeptanz der Wallet bei den europäischen Bürgern zu erreichen. Im Workshop „Youth Online Safety – Are Social Media Age Bans a Solution?“ kam die EUDI-Wallet erneut zur Sprache. Diya Aravinthan, Lennart Wetzel, Carmela Troncoso und Andrea Tognoni diskutierten auf dem Podium über die Rolle von Technologie bei der Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige im Internet, wie es der Digital Services Act, Art. 28, von Plattformanbietern verlangt. „Die Leitlinien zu Artikel 28 seien zwar nicht bindend, würden aber als sehr nützlich erachtet, um Plattformen bei der Schaffung einer sichereren digitalen Umgebung zu unterstützen“, sagte Lennart Wetzel, Senior Manager für EU-Public-Policy bei Snap. Er unterstrich, dass Snaps Fokus auf der Online-Sicherheit von Kindern durch die enorme Zahl von 450.000 Profilen von Minderjährigen belegt werde, die das Unternehmen gelöscht habe, nachdem im Dezember in Australien das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Kraft getreten war. Diya Aravinthan, Jugendbotschafterin im BIKplus-Programm, betonte, dass ein pauschales Social-Media-Verbot für minderjährige Kinder die Gefahr berge, eine komplexe Herausforderung zu stark zu vereinfachen. „Was wir brauchen, ist eine wirksame und verhältnismäßige Lösung“, sagte sie. 

Carmela Troncoso, wissenschaftliche Direktorin am Max-Planck-Institut für Sicherheit und Datenschutz in Lausanne, wies darauf hin, dass technische Maßnahmen zur Durchsetzung von Altersbeschränkungen einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellen können und bekanntermaßen leicht zu umgehen sind. Bei der Abwägung der „Vor- und Nachteile“ von Social-Media-Verboten kam sie zu dem Schluss, dass die Regulierung der Plattformen aus sicherheitstechnischer Sicht ein besseres Verhältnis von Vor- und Nachteilen aufweise als Social-Media-Verbote und darüber hinaus auch positive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Erwachsenen habe.

Andrea Tognoni, Sachbearbeiter in der Abteilung „Schutz von Minderjährigen und andere gesellschaftliche Risiken“ der DSA-Abteilung der GD Connect, plädierte dafür, die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen und mögliche Altersbeschränkungen nicht isoliert, sondern im aktuellen politischen und regulatorischen Kontext zu sehen. 

Die Teilnehmenden im Saal forderten, dass der in den DSA-Leitlinien empfohlene „Safety-by-Design“-Ansatz, den Plattformanbieter umsetzen sollen, mit Schulungen zur digitalen Kompetenz sowohl für Kinder als auch für deren Eltern und Lehrkräfte einhergehen müsse. Es herrschte breiter Konsens darüber, dass anstelle eines pauschalen Social-Media-Verbots für Minderjährige die Bereitstellung von digitalen Diensten und Inhalten, die ihrem jeweiligen Alter angemessen sind, der bevorzugte Weg in die Zukunft ist. Da die Altersüberprüfung eine Voraussetzung dafür ist, sind an die „Wallet“, welche die EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern ab Januar 2027 zur Verfügung stellen müssen, hohe Erwartungen hinsichtlich datenminimierender und datenschutzkonformer Altersüberprüfung geknüpft.


Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen