Ethikrat für stärkeren Schutz junger Menschen online

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Die Debatte um altersabhängige Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen für bestimmte digitale Dienste und Plattformen ist durch die am 11. Juni veröffentlichte Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“, des Deutschen Ethikrates bereichert worden. Schon der Titel stellt eine Nähe zur Allgemeinen Bemerkung #25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld“ her, und der Inhalt bestätigt eine auf den Kinderrechten basierte Haltung des Ethikrates. 

Der folgende Satz leitet ein in das Zwischenfazit zur Vereinbarkeit von Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Jugendschutzmaßnahmen sollten möglichst nicht dazu führen, dass Jugendliche weniger am sozialen Austausch teilnehmen, sich vermehrt ausgeschlossen fühlen, weniger lernen, kritisch mit Online-Informationen umzugehen, und später im Berufsleben digitale Kommunikationsformen weniger beherrschen. Daher sollten jegliche erwogenen Maßnahmen sorgfältig mit Blick auf alle drei Dimensionen des Kindeswohls – Schutz, Teilhabe und Befähigung – untersucht und mögliche negative Konsequenzen ihrer Einführung, aber auch ihrer Unterlassung berücksichtigt werden.“ 

Dennoch darf das Ad-hoc-Statement nicht darauf verkürzt werden, dass auch der Ethikrat sich gegen Altersbegrenzungen im digitalen Umfeld ausspricht. Die Stellungnahme ist ein deutliches Plädoyer dafür, das breite Portfolio der von Kindern und Jugendlichen genutzten digitalen Technologien und deren dynamische Entwicklung in den Blick zu nehmen. Dies ist umso wichtiger, als sich schon jetzt abzeichnet, dass die Einschränkung des Zugangs zu Social Media-Angeboten zu einer Verlagerung der Online-Aktivitäten in andere, möglicherweise weniger regulierte aber umso riskantere Bereiche des digitalen Umfelds führen können. Der Ethikrat plädiert darüber hinaus dafür, die unterschiedlich große Anfälligkeit junger Menschen für Gefährdungspotenziale und das daraus resultierend unterschiedlich hohe Niveau der Vulnerabilität zu berücksichtigen, und folgt damit unmittelbar dem Prinzip der sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern gemäß Art. 5 der UN-KRK. Ebenfalls in Übereinstimmung mit Art. 5 weist der Ethikrat auf die wesentliche Rolle von Eltern und pädagogischen Fachkräften als weitere Erziehungsverantwortliche hin und unterstreicht die Notwendigkeit ihrer Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen, „die durch kaum kontrollierbare und sich rasant fortentwickelnde marktgetriebene Technologien ausgelöst werden“ (S. 22). Das vom Ethikrat bereits 2017 im Kontext von Big Data und Gesundheit entwickelte Konzept der Multiakteursverantwortung ist auch auf den Jugendmedienschutz anwendbar und steht in direktem Bezug zu dem am Zentrum für Kinderschutz Modell des Intelligenten Risikomanagements.

Die dreizehn Empfehlungen des Ethikrats umfassen in Kurzform:

  1. Risikobasiertes Schutzkonzept mit altersgerechten Beschränkungen spezifischer Inhalte und Funktionen
  2. Verpflichtung der Anbieter, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung digitaler Umgebungen zu ergreifen
    • Verbot von Funktionen digitaler Angebote, die zu exzessiver Nutzung anreizen
    • Verpflichtung der Anbieter zur Gestaltung von für Minderjährige zugänglichen Räumen, in denen diese besser geschützt werden
  3. Stärkere Berücksichtigung der mit generativen KI-Anwendungen verbundenen Risiken für das Kindeswohl im Jugendmedienschutz
  4. Regelung des Zugangs zu digitalen Angeboten auf einer ersten Stufe durch die Eltern, die dabei deutlich besser unterstützt werden sollten als bisher
  5. Angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Ausgestaltung von Schutzkonzepten
  6. Verzicht auf pauschale Nutzungsverbote für soziale Medien und andere digitale Dienste auf Grundlage neuer gesetzlicher Mindestaltersgrenzen
  7. Klarere Regelung von Alterskontrolltechnologien
    • Elterliche Kontrollsysteme als Standardmethode zur Alterskontrolle
    • Alterskontrollverfahren auf Geräteebene als Ergänzung
    • EUDI-Wallet als Instrument der Altersverifikation bei erhöhten rechtlichen Anforderungen, sofern Unverknüpfbarkeit und selektive Weitergabe von Daten garantiert sind
    • Gesetzliche Vorgaben für konkrete technische Anforderungen an Altersbestimmungstechnologien
  8. Aktive Maßnahmen gegen Gatekeeping und Marktdominanz
  9. Besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie des demokratischen Prozesses vor Formen manipulativer Beeinflussung
  10. Erweiterung und Stärkung von wissenschaftlicher Forschung zu digitalen Technologien, ihren Folgen und Risiken
  11. Grundlegende Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Erwerb digitaler Kompetenz
  12. Einschränkung der privaten Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen
  13. Stärkung analoger (Frei-)Räume und (Frei-)Zeiten

Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.


Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen