Digitale Zukunft menschenrechtlich prägen

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In Dublin (Irland) kommt vom 25. bis zum 30. Oktober die ICANN-Gemeinschaft zusammen, um ihre Jahreshauptversammlung abzuhalten. Bei der Konferenz steht die Weiterentwicklung von Politiken und Prozessen durch die ICANN-Community im Fokus. Neben den aktuellen Entwicklungen zur Überprüfung der Umsetzung der Ergebnisse des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft vor 20 Jahren (WSIS+20 review) sind aus kinderrechtlicher Perspektive die weitere Entwicklung des Vorhabens zur Abschätzung von Folgewirkungen der ICANN-Prozesse auf Menschenrechte (HRIA), die Entfristung der Plattform zur Abfrage von Registrierungsdaten (RDRS) sowie die Bearbeitung dringlicher Anfragen (UrgentRequest) in diesem Kontext relevant. Alle Themen werden aus den unterschiedlichen Perspektiven der Gemeinschaft beleuchtet. So kommen Vertretende aus den Bereichen Technik, Wirtschaft, Regierungen und Zivilgesellschaft zusammen, um ihre Expertisen zu teilen und gemeinsam gute Lösungen für ein stabiles, sicheres und gemeinsames globales Internet zu erarbeiten. In diesem Sinne verglich die Vorstandsvorsitzende Tripti Sinha den irischen Brauch Meitheal in ihrer Rede zur Eröffnung der Veranstaltung mit der gemeinschaftlichen Arbeit in der Multistakeholder-Gemeinschaft von ICANN. Meitheal beschreibt in Irland eine kooperative Arbeitsweise, bei der sich Menschen gegenseitig unterstützen, zum Beispiel beim Einholen der Ernte. 

Einen Schwerpunkt am 27. Oktober bildete die Befassung zum Stand der laufenden Überprüfung der Umsetzung der Ergebnisse des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft vor 20 Jahren. Vor diesem Hintergrund war der für den UN-Prozess zuständige Ko-Fazilitator Ekitela Lokaale eingeladen seine Sicht darzulegen und über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit direkte Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Berichtes der Ko-Fazilitatoren zu übergeben. Der kenianische kenianische Botschafter bei den Vereinten Nationen bezeichnete den laufenden Überprüfungsprozess als „Chance für ein erneuertes Bekenntnis zu einer gemeinsamen digitalen Zukunft“. Diese solle inklusiv gestaltet, die Menschenrechte achtend und Menschen in den Mittelpunkt stellend gestaltet werden. 

In seinem mündlichen Beitrag ging Torsten Krause darauf ein und betonte, die Unterstützung für die menschenrechtliche Ausrichtung des Textentwurfes. Gleichwohl wies er darauf hin, dass die Vereinten Nationen 1989 die Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet haben, um deren Rechte als besonders verletzliche Gruppe zu garantieren. Mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25  hat darüber hinaus der Ausschuss für die Rechte des Kindes 2021 ausgeführt, wie die Kinderrechte im digitalen Umfeld verwirklicht werden sollen. Dies im Dokument zu berücksichtigen wäre von Bedeutung. Darüber hinaus formulierte er zwei Ergänzungsvorschläge. So möge Absatz 46 dahingehend erweitert werden zu betonen, dass die Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe gleichermaßen relevant sind und nicht gegeneinander priorisiert werden können. Hinsichtlich Absatz 59 wurde angeregt aufzunehmen, dass Kinder ihre Perspektiven direkt in Prozesse der Internetgestaltung und -regulierung einbringen können sollten. Alternativ könnte dies durch Kinderrechtsvertretende wahrgenommen werden.

Die mündlich vorgetragenen Punkte wurden zuvor auch schriftlich für den Prozess aufbereitet und können hier nachgelesen werden.


Torsten Krause, Stiftung Digitale Chancen