ICANN führt RDRS fort

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  • Meldung

Bei der Jahreshauptversammlung der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat der Vorstand die Fortführung der Plattform zur Abfrage von Registrierungsdaten (RDRS) für weitere zwei Jahre beschlossen. Das RDRS wird damit zunächst bis zum Jahresende 2027 zur Verfügung stehen. Die Zeit bis zur Entscheidung über eine mögliche Entfristung soll genutzt werden, um weitere Kenntnisse und Informationen zur Nutzung und weiteren Entwicklung des Systems zu erlangen. Bei der Bearbeitung dringlicher Anfragen (Urgent Request) besteht hingegen weiterer Verständigungsbedarf.

Mit dem onlinebasierten RDRS hat ICANN im November 2023 für eine zunächst zweijährige Testphase ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem Behörden wie Individuen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, über ein standardisiertes Verfahren Auskunft zu unveröffentlichten gTLD-Registrierungsdaten erhalten können. Dabei fungiert der Service als Vermittler zwischen den Auskunftsuchenden und den verschiedenen Registern. Dies hat den Vorteil, dass eine solche Anfrage nur an eine zentrale Stelle zu richten ist. Für Strafverfolgungsbehörden ist dies bspw. von Bedeutung, wenn sie zu ermitteln haben, in wessen Besitz eine Domain ist, über die Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kinder online zur Verfügung gestellt werden. Bislang notwendige Recherchen, welches Register für die jeweilige Domain zuständig ist, können damit perspektivisch vollständig entfallen. Die Verlängerung der Laufzeit soll nun auch genutzt werden, um weitere Register zu involvieren. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Nutzung des Instruments.

Weiterer Verständigungsbedarf besteht jedoch weiterhin, hinsichtlich des zeitlichen Rahmens in dem dringliche Anfragen (urgent request) zu bearbeiten sind. Diesbezüglich gibt es zwischen dem Ausschuss der Regierungsvertretenden  (GAC) einerseits sowie den Vertretenden der Registerdienste unterschiedliche Auffassungen. Die Mitglieder des GAC sich einig sind, dass Registerdaten im Zuge der Verhinderung von Schäden an Leib und Leben oder an kritischer Infrastruktur binnen weniger Stunden zur Verfügung gestellt werden sollen. Aktuell steht dafür eine Frist von 24 Stunden zur Debatte, welche nach Ansicht des GAC zu unterschreiten wäre. Die Registerdienste weisen jedoch darauf hin, dass sie befürchten diese Vorgabe nicht einhalten zu können. Ursprünglich forderten diese eine Frist zur Bearbeitung entsprechender Anliegen von bis zu drei Arbeitstagen. Eine Verlängerung der Frist über 24 Stunden hinaus soll jedoch nur in sehr wenigen, begründeten Ausnahmen möglich sein. 

Damit Anfragen zur Auskunft an die Plattform zur Abfrage von Registrierungsdaten zielführend sein können, ist es notwendig, dass die hinterlegten Daten und Informationen korrekt sind. Dies setzt eine Prüfung der anzugebenden Daten voraus. In welcher Form und mit welcher Tiefe diese Überprüfung erfolgen sollte ist Teil der Beratungen über die Implementierung eines Prozesses zur Prüfung menschrechtlicher Folgen. Aus berechtigten Gründen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Veröffentlichung entsprechender persönlicher Daten Personen in Gefahr bringen können, die sich beispielsweise in autoritären Staaten für demokratische Prozesse und Verfahren engagieren. Auch wird befürchtet das hohe Anforderungen an die Überprüfung der Verlässlichkeit der Daten, welche bei der Registrierung einer Domain anzugeben sind, dazu führen könnten Menschen von ihrem Recht auf Teilhabe am digitalen Umfeld abzuhalten. Gleichwohl ist die Korrektheit der Daten Voraussetzung, um potentielle Straftäter*innen ermitteln zu können. Vor diesem Hintergrund hat Torsten Krause im Rahmen des Public Forums auf der Jahreshauptversammlung von ICANN darauf aufmerksam gemacht, dass Menschenrechte nicht gegeneinander zu priorisieren, sondern miteinander in Ausgleich zu bringen sind. Es gilt Lösungen zu finden, die allen berechtigten Anliegen Rechnungen tragen und der Umsetzung der Menschenrechte dienen.


Torsten Krause, Stiftung Digitale Chancen