Menschenrechtsfolgeabschätzung findet Weg in ICANN-Prozesse

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Vom 7. bis zum 12. März kam die Multistakeholder-Gemeinschaft beim ICANN 85 Community Forums in Mumbai (Indien) zusammen. Gemeinsam galt es, aktuelle Fragen und Entwicklungen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Internets zu beraten. Dabei standen aus Sicht des Projektes „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ der Stiftung Digitale Chancen die Arbeit für die Entwicklung und Implementierung einer Menschenrechtsfolgeabschätzung ebenso im Fokus wie die anstehende Entscheidungsfindung zum Umgang mit dringlichen Anfragen (Urgent Requests) im Kontext der Plattform zur Abfrage von Registrierungsdaten (RDRS). Daneben stellte auch die Erarbeitung einer Entwicklung der Verfahrensvereinbarung (PDP) zum Umgang mit Missbrauch des DNS einen Schwerpunkt dar.

Nachdem auf der Jahreshauptversammlung von ICANN im Herbst 2025 in Dublin (Irland) die Verlängerung für die Plattform zur Abfrage von Registrierungsdaten  (RDRS) um weitere zwei Jahre durch den Vorstand beschlossen worden war, galt es nunmehr zu klären in welchem Zeitrahmen dringliche Anfragen zu bearbeiten seien. Nach fachlichen Austauschen der beteiligten Gremien und Stakeholder fand dazu Ende des vergangenen Jahres ein Konsultationsverfahren statt. In der Zusammenschau der eingereichten Positionen sowie unter Berücksichtigung der bisherigen Verständigung zeichnet sich nunmehr nach der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Ausschuss der Regierungsvertretenden (GAC) ab, dass entsprechende Ersuche innerhalb von 24 Stunden zu beantworten sind. Eine Voraussetzung für die zügige und zielführende Bearbeitung dringlicher Anfragen wird der parallel zu entwickelnde Prozess für die Authentifizierung von Strafverfolgungsbehörden sein. Mittels dieses Verfahrens sollen Mitarbeitende der Polizei perspektivisch gegenüber den Auskunftsbearbeitenden ihre Zugehörigkeit zur Strafverfolgungsbehörde eindeutig nachweisen können. Verzögerungen durch die Klärung der Zuständigkeit sollen dadurch wesentlich minimiert werden.

Auch die Entwicklung und Implementierung einer Menschenrechtsfolgeabschätzung in den Prozessen von ICANN geht voran. Die zuständigen Akteure informierten in verschiedenen Sitzungen über das Anliegen und zentrale Punkte des Verfahrens. Anhand von Szenarien wurden bereits bei den vergangenen ICANN-Treffen auch mögliche Anwendungsfälle beraten, um eine Sensibilisierung für die Abschätzung zu erreichen. In manchen Beratungen wurde dabei neben der grundsätzlichen Zustimmung zu den menschenrechtlichen Fragestellungen sowie deren Bedeutung jedoch auch Zurückhaltung deutlich. Diese verband sich mit Vorbehalten bezüglich der Verzögerung von Prozessen sowie möglicher Kostensteigerung bei der Implementierung in bestehende Verfahren. Gleichwohl wird die Menschenrechtsfolgeabschätzung bei der Entwicklung der Verfahrensvereinbarung (PDP) zum Umgang mit Missbrauch des Domain Name System zur Anwendung kommen. Diese Vereinbarung soll nach aktuellen Planungen bis Jahresende 2027 erarbeitet und beschlossen werden.

Eine schöne Überraschung stellte die Verleihung des diesjährigen Community Excellence Award an Amrita Choudhury dar. In der Laudation wurde sie für ihren wesentlichen Beitrag zur Inklusivität in der Internet Governance geehrt: „Seit fast zwei Jahrzehnten setzt sie sich dafür ein, dass die globale Internetpolitik nicht nur von denjenigen geprägt wird, die bereits am Tisch sitzen, sondern auch von denen, die noch ihren Weg dorthin suchen. [...] Sie beweist, dass es bei Konsens nicht um Kompromisse geht, sondern um Verständnis. Ihre Führungsstärke erinnert uns daran, dass die Stärke dieses [Multi-Stakeholder-]Modells nicht im Prozess liegt, sondern in den Menschen.“ Durch ihr Engagement und ihre Mitwirkung sowie die Art der Prozessgestaltung hat Amrita Choudhury somit maßgeblich dazu beigetragen, dass die Perspektiven der Endnutzenden gehört werden und Eingang in die Prozesse von ICANN finden.


Torsten Krause, SDC