New York, Montag, 15. Dezember 2025; morgen tritt die Generalversammlung der Vereinten Nationen zusammen, um über die Bewertung des Weltgipfels der Informationsgesellschaft und die Verlängerung des Mandats für das Internet Governance Forum zu beraten. Heute finden mehrere vorbereitende Sitzungen statt, um die Entscheidungen der UN-Generalversammlung vorzubereiten, bei denen ich mich dafür einsetzen werde, dass die Interessen der Kinder gemäß Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention vorrangig berücksichtigt werden.
Als 2003 und 2005 der Weltgipfel zur Informationsgesellschaft in Genf und Tunis stattfand, gehörte ich zu einer Gruppe von Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich in den Räumlichkeiten der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin traf, um mit großem Engagement an einer Charta der Menschenrechten in der Informationsgesellschaft als Beitrag zum WSIS-Prozess zu arbeiten. In den letzten 20 Jahren hat sich viel verändert: Die Zahl der Internetnutzenden weltweit ist auf über 6 Milliarden gestiegen, Technologien und Geräte für den Internetzugang sind allgegenwärtig und mobil geworden, und die meisten Debatten über Chancen und Herausforderungen drehen sich heute um KI. Auch die Rolle, die zivilgesellschaftliche Organisationen im Ökosystem der Internet-Governance spielen, hat im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen und findet zunehmend Akzeptanz.
Doch trotz erfolgreicher Zusammenarbeit ist die digitale Kluft noch immer nicht geschlossen, und zwei Milliarden Menschen haben nach wie vor keinen Zugang. Obwohl Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein Drittel der Internetnutzenden weltweit ausmachen, im globalen Süden sogar fast die Hälfte, werden ihre Rechte auf Zugang zu Informationen und freie Meinungsäußerung missachtet, wenn Regierungen beschließen, ihnen den Zugang zu sozialen Medien zu verbieten. Was wir brauchen, ist ein ausgewogenes Vorgehen, das die Rechte von Kindern auf Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen gewährleistet. Wir müssen Plattformanbieter dazu verpflichten, ihrer Verantwortung nachzukommen und Kinderrechtsverträglichkeitsprüfungen für ihre Dienste durchdurchzuführen, die in altersgerechten Funktionen und Einstellungen gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission nach dem Digital Services Act (Art. 28) resultieren. Und wir müssen sicherstellen, dass Kinder, Eltern und andere Erziehende die digitalen Kompetenzen erwerben, die sie benötigen, um sich sicher in der digitalen Umgebung bewegen und von deren Angeboten profitieren zu können.
Es ist Zeit, Ergebnisse zu liefern, und die Generalversammlung der Vereinten Nationen kann jetzt den Weg für eine fortgesetzte Zusammenarbeit innerhalb der WSIS- und IGF-Community weltweit ebnen.
