Neue Leitplanken für den Jugendschutz in der digitalen Welt

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Am Montag, den 14. Juli, hat die Europäische Kommission die lang erwarteten Leitlinien gemäß Art. 28 (4) DSA veröffentlicht, die den Anbietern von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, helfen sollen, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen in ihren Diensten zu gewährleisten. Der Veröffentlichung ging ein umfangreicher Konsultationsprozess voraus, der auch Workshops mit Kindern und Jugendlichen selbst umfasste. Unseren Beitrag zur Konsultation der Entwurfsfassung finden Sie hier.

Wie die Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission, Henna Virkkunen anlässlich der Pressekonferenz am Montag betonte, sollen die Leitlinien einen ausgewogenen Ansatz zur Verbesserung der Sicherheit von Kindern im Internet unterstützen und gleichzeitig sicherstellen, dass ihre Bürgerrechte durch Maßnahmen, die auf Online-Plattformen zu ihrem Schutz durchgeführt werden, weder verletzt noch beeinträchtigt werden.


Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen