Unsere digitale Multistakeholder-Zukunft gestalten - auch für Kinder!

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Mit einem hervorragenden Aufgebot an hochrangigen Redner*innen wurde am Dienstag, den 16. Dezember 2024, das 19. Internet Governance Forum in Riyadh, Saudi-Arabien, eröffnet.
Künstliche Intelligenz und die digitale Spaltung waren die beiden Themen, die in den Eröffnungsreden als die wichtigsten Aktionspunkte für die kommenden Monate und Jahre angesprochen wurden. Hier kommt der Global Digital Compact (GDC) ins Spiel, da seine Umsetzung den Fahrplan für unsere digitale Zukunft vorgibt, die vom saudi-arabischen Minister für Kommunikation und Informationstechnologie, Ing. Abdullah bin Amer Al-Swaha, als das Intelligenzzeitalter beschrieben wurde.

Da Kinder die Generation sind, die diese Vision des Intelligenzzeitalters prägen und von seiner weiteren Entwicklung profitieren wird, war es nicht überraschend, dass sie am ersten Tag des IGF im Mittelpunkt mehrerer zukunftsorientierter Session standen. Im Workshop „Kinder im Metaversum“ sprachen Präsentierende und Teilnehmende darüber, welches Verständnis von virtuellen Welten und dem Metaversum aktuell besteht, wie Menschenrechte in diesen Umgebungen realisiert werden können und welche Vorgaben Regulierungen bereits heute dazu geben. Vor diesem Hintergrund wurden die Entwicklung neuer Dienste und der Umgang von Kindern damit beleuchtet.

In seinem Beitrag wies Michael Barngrover darauf hin, dass es sich bei den heute existierenden Formen digitaler Spiele und sozialer Medien bereits um virtuelle Welten handelt, die Fragen der gleichzeitigen Präsenz in physischen wie digitalen Räumen aufwerfen. Soziale Beziehungen werden mittels digitaler Repräsentanz in Form von Avataren begründet. Dabei sind verlässliche Rückschlüsse auf die physische Identität einer Person schwierig bis unmöglich. Vor diesem Hintergrund betonte Deepak Tewari die Notwendigkeit von Altersfeststellungsmechanismen. Diese sind jedoch nicht nur von Bedeutung, um im gegenseitigen Umgang miteinander zumindest eine gewisse Kenntnis über die Identität des Gegenübers zu haben, sondern auch um virtuelle Umgebungen altersgerecht gestalten zu können. Anhand eines Beispiels demonstrierte er, dass sich die Umgebung hinsichtlich ihrer Inhalte und Gestaltung dem Alter des Nutzenden anpassen könne. Kinder könnten so u.a. vor Werbung für Produkte geschützt werden, die für sie nicht geeignet oder zulässig wären. Gleichwohl müsse dabei sichergestellt werden, dass entsprechende Mechanismen und Vorsorgemaßnahmen nicht dazu führten, junge Menschen von der Teilhabe an virtuellen Welten auszuschließen oder ihnen bestimmte Möglichkeiten vorzuenthalten. Der General Comment No.25 zu den Rechten der Kinder im digitalen Umfeld betont das Recht auf Nichtdiskriminierung als eines von vier grundsätzlichen Prinzipien, welche auch im Internet und dem Metaversum gelten, erklärte Sophie Pohle vom Deutschen Kinderhilfswerk. Auch Maryem Lhajoui von der Digital Child Rights Foundation brachte die Perspektive junger Menschen in die Debatte ein und merkte an, dass es für Kinder und Jugendliche von Bedeutung sei zu wissen, wie Mechanismen funktionieren, um deren Auswirkungen und Beeinflussungen einschätzen zu können. Dies gelte zum Beispiel auch im Kontext der Gestaltung von Diensten, die Abhängigkeiten von Angeboten hervorrufen könnten, erläuterte sie auf die Frage eines Jugendvertreters aus Honkong. 

Auf das Vorgenannte Bezug nehmend führte Deepali Liberhan aus, dass es für Meta wichtig sei, altersgerechte Erfahrungen und Angebote für junge Menschen bereitzustellen. Das Alter verlässlich zu ermitteln, stelle dabei Herausforderungen hinsichtlich der Ausgewogenheit verschiedener Zielstellungen, wie der Datensparsamkeit, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit dar. Metas Ansatz sei darauf ausgerichtet, die Autonomie junger Nutzenden mit Möglichkeiten elterlicher Begleitung  in virtuellen Umgebungen zu kombinieren.

Dass die Staaten Unternehmen dazu anhalten sollen, menschenrechtliche Standards zu respektieren, benannte Torsten Krause für die Stiftung Digitale Chancen als einen zentralen Aspekt, welcher mit der Verabschiedung des Global Digital Compact im September 2024 durch die Staatengemeinschaft erneuert wurde. Dieser fordere auch dazu auf, in allen Ländern nationale Richtlinien zum Schutz junger Menschen in digitalen Umgebungen umzusetzen. Zielführend sei es dabei, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Insgesamt sei es wichtig, einen holistischen Ansatz bei der Verwirklichung der Kinderrechte zu verfolgen, um sowohl Schutz, als auch Förderung und Teilhabe zu ermöglichen. Daran anknüpfend betonte Hazel Bitana, dass junge Menschen den Wunsch haben, beteiligt und einbezogen zu sein, um das digitale Umfeld dafür nutzen zu können, sich selbst zu entwickeln, ihre Fähigkeiten zu entfalten sowie ihre Rechte wahrzunehmen. Mit künstlicher Intelligenz verbinden sich demnach nicht allein Risiken, wie Ausprägungen von Diskriminierung oder der Ausübung sexueller Gewalt, sondern auch Chancen die Kinderrechte voranzubringen sowie vielfältige Lernmöglichkeiten.

Abschließend fasste Jutta Croll (Stiftung Digitale Chancen) zusammen, dass Kinder durch ihre Teilhabe an Onlinespielen und sozialen Medien sich schon heute in virtuellen Umgebungen bewegen, die ein großes Potenzial für die Entwicklung ihrer Fähigkeiten bereithalten. Um Kinder und Jugendliche vor Beeinträchtigungen ihrer Entwicklung zu bewahren und ihnen die Möglichkeit zu geben, die Chancen virtueller Umgebungen zu nutzen, muss das Recht auf Nicht-Diskriminierung berücksichtigt werden. Mechanismen der Altersfeststellung können dazu beitragen kindgerechte Online-Umgebungen zu realisieren. Um diese Ziele zu erreichen, müssen bestehende Regulierungen dahingehend in den Blick genommen werden, ob diese auch auf das Metaversum anwendbar und ausreichend sind oder etwaiger Anpassungen bedürfen. Der Fokus, so Croll, dürfe nicht nur auf den Schutz junger Menschen gerichtet sein, vielmehr müsse ihre Teilhabe an virtuellen Welten durch sichere Umgebungen und Maßnahmen der Orientierung und Förderung begleitet werden.
 


Jutta Croll & Torsten Krause