• Thema

    Recht auf Leben

    Die Chancen, die sich im digitalen Umfeld bieten, spielen für die Entwicklung von Kindern eine immer bedeutendere Rolle und können gerade in Krisensituationen für Kinder lebens- und überlebenswichtig sein.

    Deshalb müssen Kinder mit allen geeigneten Maßnahmen vor Gefahren für ihr Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung geschützt werden.

    Zu den Risiken in Bezug auf Inhalte, Kontakte, Verhaltensweisen und Vertragsverhältnisse gehören unter anderem gewalttätige und sexualisierte Inhalte, Cyberaggression und Cybermobbing, Glücksspiel, Ausbeutung und Missbrauch einschließlich der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs sowie die Verherrlichung von oder Anleitung zu Selbstmord oder lebensgefährlichen Aktivitäten, unter anderem durch Kriminelle oder als terroristisch oder gewalttätig bis extremistisch eingestufte bewaffnete Gruppen.

Aktuelle Meldungen

© annakhomulo via canva.com

Digitalisierung kindgerecht: UN-Kinderrechteausschuss weist bei Kinderrechten in der digitalen Welt den Weg

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Digitale Chancen ziehen fünf Jahre nach der Veröffentlichung des General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld [„General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment“] eine positive Bilanz.

(c) Torsten Krause

Menschenrechtsfolgeabschätzung findet Weg in ICANN-Prozesse

Vom 7. bis zum 12. März kam die Multistakeholder-Gemeinschaft beim ICANN 85 Community Forums in Mumbai (Indien) zusammen. Gemeinsam galt es, aktuelle Fragen und Entwicklungen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Internets zu beraten. Dabei standen aus Sicht des Projektes „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ der Stiftung Digitale Chancen die Arbeit für die Entwicklung und Implementierung einer Menschenrechtsfolgeabschätzung ebenso im Fokus wie die anstehende Entscheidungsfindung zum Umgang mit dringlichen Anfragen (Urgent Requests) im Kontext der Plattform zur Abfrage von Registrierungsdaten (RDRS).

Europäischer Aktionsplan gegen Cybbermobbing

Anlässlich des Safer Internet Days 2026 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan gegen Cybermobbing zum Schutz junger Menschen im Internet vorgelegt. Dieser basiert auf drei Ansätzen, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen online zu schützen. Demnach sollen bestehende Programme gestärkt und nationale Aktionspläne entwickelt, Informations- und Beratungsangebote ausgeweitet sowie eine App realisiert werden, mit welcher Betroffene Vorfälle melden und Hilfe erhalten können.

Aktionsplan gegen Cybermobbing zum Schutz junger Menschen im Internet

Anlässlich des Safer Internet Days 2026 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan gegen Cybermobbing zum Schutz junger Menschen im Internet vorgelegt. Dieser basiert auf drei Ansätzen, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen online zu schützen.

Künstliche Intelligenz soll Kinderrechte befördern

Gemeinsam haben die Internationalen Fernmeldeunion (ITU), der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, UNICEF, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Interparlamentarische Union (IPU), UNESCO, UNICRI, UNODA, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder in bewaffneten Konflikten sowie für Gewalt gegen Kinder und die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für den Handel, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern am 19. Januar 2026 in Genf die Gemeinsame Erklärung zu künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz soll Kinderrechte befördern

Gemeinsam haben die Internationalen Fernmeldeunion (ITU), der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, UNICEF, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Interparlamentarische Union (IPU), UNESCO, UNICRI, UNODA, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder in bewaffneten Konflikten sowie für Gewalt gegen Kinder und die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für den Handel, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern am 19. Januar 2026 in Genf die Gemeinsame Erklärung zu künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes veröffentlicht.

Es ist Zeit zu liefern!

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen tritt in New York zusammen, um über die Bewertung des Weltgipfels der Informationsgesellschaft und die Verlängerung des Mandats für das Internet Governance Forum zu beraten. Der Bericht bezieht sich auf den Auftakt der Beratungen.

Ansicht: Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern

Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt - Thema „Forschung“

Seit 2015 ruft am 18. November der Europarat zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt aus – sowohl offline als auch online. Zum zehnten Mal in Folge verfolgt der Aktionstag das Ziel, das Bewusstsein für sexuelle Gewalt gegen Kinder zu schärfen, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen zu fördern. Auch Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Lanzarote-Konvention rechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung sexueller Gewalt zu ergreifen.

EuroChild_Positionspapier.png

Eurochild-Positionspapier: Kinder online schützen, ohne sie zum Schweigen zu bringen

Der Artikel beleuchtet die wichtigsten Argumente und fasst die zentralen politischen Empfehlungen des Eurochild-Positionspapiers „Kinder online schützen, ohne sie zum Schweigen zu bringen“ zusammen.

Ansicht: Neuer Jugendmedienschutz: PARTIZIPATION von Kindern wird großgeschrieben!

Bündnis für den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt online

Ein offener Brief an den Bundeskanzler thematisiert die Aufgabe, Kinderrechte im digitalen Raum zu schützen.